Projekte/Veranstaltungen

PROJEKTE/VERANSTALTUNGEN:

06.10.2009

•Für den 28.10.2009 ist ein Seminar zum Thema „ Die rechtliche Situation von Pflegekindern bei der Unterbringung in Vollzeitpflege“ mit Rechtsanwältin Frau Ricarda Wilhelm aus Berlin geplant.

•Schon jetzt laufen die ersten Planungen für Veranstaltungen/Seminare 2010. Wir bitten daher alle Mitgliedsvereine und –gruppen, aber auch unsere Einzelmitglieder, uns ihre Wunschthemen mitzuteilen.

•Im Juni 2010 wird es eine Neuauflage des Familienbildungs-wochenendes geben.
Mit großer Zustimmung der Teilnehmer 2008 haben wir uns wieder für die „HERR-berge Burkhardtsgrün“ entschieden.

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Sepember 08

Fortbildung von Beiständen

Vom 17.10. bis 18.10.2008 findet eine Fachtagung zur Fortbildung von Beiständen gem. § 13 Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) im Bereich des Pflegekinderwesens in Leipzig statt.

Diese Veranstaltung richtet sich an Vorstandsmitglieder der örtlichen Pflege- und Adoptivelternvereine, an Gruppensprecher der örtlichen Zusammenschlüsse, aber auch an unsere Einzelmitglieder des Landesverbandes, an erfahrene Pflege- und Adoptiveltern sowie auch an Interessierte, die sich als Begleitung von Pflege- und Adoptiveltern in schwierigen Situationen, aber auch als Sprecher ihres Zusammenschlusses zur Verfügung stellen wollen.

Die Teilnehmer sollten möglichst über längere Erfahrungen als Pflegeeltern und/oder zumindest über Grundkenntnisse im Pflegekinderwesen verfügen.

Für die Beistände bedeutet diese Aufgabe eine spezielle Form der Begleitung. Es ist notwendig, dass die Beistände sich genau über die Situation informieren und die Zielsetzung des Gespräches mit dem zu Begleitenden – hier den Pflegeeltern – besprechen.

Wir sehen die Aufgabe des Beistandes darin, dass er die Pflegeeltern in einem für sie als schwierig empfundenen Gespräch beruhigen und stützen und versachlichend eine sehr starke Emotionalisierung auffangen kann. Darüber hinaus ist es notwendig, dass der Beistand zwar die Pflegeeltern bzw. das Pflegekind vertritt, die Sichtweisen der anderen am Gespräch Beteiligten aber auch annehmen und an Lösungen strittiger Fragen mithelfen kann.

Damit dieser Beistand auch von den anderen Gesprächspartnern in dieser Aufgabe gesehen werden kann, braucht es für den Beistand eine gewisse Souveränität seines Auftritts. Dazu muss er sowohl über die einzelne Situation als auch über Arbeitswege des Amtes und über rechtliche Fragen informiert sein. Er muss über ein Grundwissen zur Pflegekindschaft verfügen und sich in seiner Aufgabe sicher fühlen. Nur so kann er dem Auftrag gewachsen sein.

Unser Anliegen ist gleichzeitig, eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Beteiligten zu unterstützen.
In dieser Fortbildung wollen wir damit beginnen, Vereinsvorstände oder geeigneten Pflegeeltern das Rüstzeug für die Aufgabe des Beistandes vermitteln.

Es ist angedacht, aufbauend ein weiteres Seminar für diesen Teilnehmerkreis anzubieten, um Erfahrungen aus der Praxis bearbeiten und den Austausch zu ermöglichen.
Diese Fortbildung wird durch das Ministerium für Soziales des Freistaates Sachsen finanziell gefördert.


Rückkehroption oder Dauerpflege?

Für Frühjahr 2009 ist gemeinsam mit der Stiftung zum Wohle des Pflegekindes Holzminden ein Fachtag zum Thema „Rückkehroption oder Dauerpflege? Kontakt, Kontakteinschränkung oder Kontaktausschluss?“ – Fachliche Standards in der Arbeit für Pflegekinder vor dem Hintergrund der Lebenserfahrung des Kindes – in Vorbereitung.



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Inhalte: Beistand