Arbeitspapier 2010
Der Landesverband der Pflege und Adoptivfamilien ist eine Interessenvertretung von Pflege- und Adoptivfamilien.
Im Mittelpunkt aller Überlegungen und Handlungen steht das Kindeswohl
Bundesebene:
• Mitarbeit in der BAG KiAP (Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien)
• Neuregelung des Vormundschaftsgesetzes
• Neugestaltung des § 86,6 (Rahmenbedingungen für Dauerpflegefamilie)
• Durchsetzung der angemessenen Alterssicherung und Unfallversicherung von Pflegeeltern
Landesebene
• Planung Fachtagung mit dem Ministerium Soziales, Familie und Gesundheit Justizministerium und dem Landesverband zum Thema „Pflegekinder“
• Die Schaffung einer Dienst- und oder - Fachaufsichtsbehörde
Einheitliche fachliche Standards im Kinderschutz und Pflegekinderwesen nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen der Bindungs- und Traumaforschung
Ausführliche und nachvollziehbare Richtlinien für „Hilfe zur Erziehung“ und im Pflegekinderwesen
Forderung nach Pflegekinderfachdiensten in den Jugendämtern
Qualifizierte Mitarbeiter in der Jugendhilfe
Genügend Sozialarbeiter, die auf Risikofamilien zugehen und vor Ort gleich Hilfe leisten können
Überregionale Vermittlung von Pflegekindern, damit jedes Kind und jeder Jugendlicher das gleiche Recht auf eine Familie hat.
Das Kindeswohl muss über finanziellen Erwägungen in der Behörde stehen
Auch behinderte Kinder müssen z.B. in Pflegefamilien vermittelt werden können und dort verbleiben dürfen (Eingliederungshilfe)
Einheitliche, verbindliche finanzielle Rahmenbedingungen
Pflegeeltern müssen bei Entscheidungen über fachliche Standards und finanzielle Rahmenbedingungen beteiligt werden. Durch die Aufnahme eines Pflegekindes muss eine Verarmung der aufnehmenden Familie ausgeschlossen sein (bei plötzlicher Arbeitslosigkeit, durch gerichtliche Urteile, bei erhöhtem Betreuungsbedarf)
Durchsetzung der angemessenen Alterssicherung und Unfallversicherung von Pflegeeltern
Öffentlichkeitsarbeit in der Presse, Fachzeitschrift „paten“, Internet www.lv-pa-thueringen.de und anderen Medien, um die Arbeit einer Pflegefamilie der Gesellschaft näher zu bringen und um Vorurteile abzubauen
Familienfortbildungen, um den aufnehmenden Familien Fachwissen zu vermitteln und damit Kraft für den Alltag zu geben
Fortführung des langjährigen Beratungsprojektes für LV Mitglieder
Beistandsarbeit in Folge schwerwiegender Probleme z.B. Besuchskontakte, Hilfeplangestaltung u.ä.
Im Mittelpunkt aller Überlegungen und Handlungen steht das Kindeswohl
Bundesebene:
• Mitarbeit in der BAG KiAP (Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien)
• Neuregelung des Vormundschaftsgesetzes
• Neugestaltung des § 86,6 (Rahmenbedingungen für Dauerpflegefamilie)
• Durchsetzung der angemessenen Alterssicherung und Unfallversicherung von Pflegeeltern
Landesebene
• Planung Fachtagung mit dem Ministerium Soziales, Familie und Gesundheit Justizministerium und dem Landesverband zum Thema „Pflegekinder“
• Die Schaffung einer Dienst- und oder - Fachaufsichtsbehörde
Einheitliche fachliche Standards im Kinderschutz und Pflegekinderwesen nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen der Bindungs- und Traumaforschung
Ausführliche und nachvollziehbare Richtlinien für „Hilfe zur Erziehung“ und im Pflegekinderwesen
Forderung nach Pflegekinderfachdiensten in den Jugendämtern
Qualifizierte Mitarbeiter in der Jugendhilfe
Genügend Sozialarbeiter, die auf Risikofamilien zugehen und vor Ort gleich Hilfe leisten können
Überregionale Vermittlung von Pflegekindern, damit jedes Kind und jeder Jugendlicher das gleiche Recht auf eine Familie hat.
Das Kindeswohl muss über finanziellen Erwägungen in der Behörde stehen
Auch behinderte Kinder müssen z.B. in Pflegefamilien vermittelt werden können und dort verbleiben dürfen (Eingliederungshilfe)
Einheitliche, verbindliche finanzielle Rahmenbedingungen
Pflegeeltern müssen bei Entscheidungen über fachliche Standards und finanzielle Rahmenbedingungen beteiligt werden. Durch die Aufnahme eines Pflegekindes muss eine Verarmung der aufnehmenden Familie ausgeschlossen sein (bei plötzlicher Arbeitslosigkeit, durch gerichtliche Urteile, bei erhöhtem Betreuungsbedarf)
Durchsetzung der angemessenen Alterssicherung und Unfallversicherung von Pflegeeltern
Öffentlichkeitsarbeit in der Presse, Fachzeitschrift „paten“, Internet www.lv-pa-thueringen.de und anderen Medien, um die Arbeit einer Pflegefamilie der Gesellschaft näher zu bringen und um Vorurteile abzubauen
Familienfortbildungen, um den aufnehmenden Familien Fachwissen zu vermitteln und damit Kraft für den Alltag zu geben
Fortführung des langjährigen Beratungsprojektes für LV Mitglieder
Beistandsarbeit in Folge schwerwiegender Probleme z.B. Besuchskontakte, Hilfeplangestaltung u.ä.
Eingetragen von Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien Thüringen e.V.
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