Die SPD Fraktion setzt die Obergrenze der Amtsvormundschaft für einen Vormund auf 40 Mündel, schlägt eine eigene Beschwerdeinstanz für das Mündel vor, möchte die Begleitung und Beratung der Einzelvormünder als Pflichtaufgabe der Jugendämter definiert sehen und weist auf Pflegeeltern für die Aufgabe des Vormundes hin. Ebenso sei zu prüfen, wie eine langfristig stabile Situation für das Pflegekind erreicht werden kann